Zpìt


Von dem Oberamte der Herrschaft Wischau No 1104


Das brünner löbliche k. k. Kreisamt hat mit hoher Entscheidung vom 30ten Oktober l. J. No 15 501 dem hierämtlichen Bescheid vom 10. August 1826 vermöge welchen die Studnitzer Gemeinde werhalten wird, ihrem Schullehrer die ihm als Rector Chori für den Kirchendienst gebührenden Abgeben an Korn und Schmalz dann das Schulgeld in Conv. Münze zuentrichten zu bestätigen - und die Studnitzer Gemeinde mit ihrer gegen diesem Bescheid untern 9. September 1826 eingebrachten Beschwerde abzuwerfen befunden.
Welches dem Studnitzer Schullehrer zum Wissenschaft anmit bedeutet wird.

Schloß Wischau am 1. Dezemb. 1827
Johann Bernard Obman

An den Studnitzer Schullehrer Johann Nowotny.


SOkA Vyškov fond Dìkanství Vyškov, fasc. 39-Studnice 1826-1867, nezprac.

Obsah