Zpìt


MZA fond B 14 kart. 1690, 2.5.1793, Jakub Gräf ve Strachotínì prosí o pøíspìvek k pøíjmu

Hochlöblich k. k. mährisch und schlesisches Landes Gubernium.
Unterzeichneter hat bereits in vorigem Jahr fußfälligst gebeten womit ihm zu seinen erwiesenen, und dermal wirklich eingehenten Gehalte von 139 fl. 45 kr. eine gnädige Beilage aus dem Religionsfonde gnädigst angediehen werden möchte; ist aber vermöge Hohen Dekrete dtto 22t März 1792 in Gnaden ab und dahin verwießen worden, daß jedem Schullehrer nicht mehr dann 100 fr. jährliches Einkommen angebühren.
Gefertigter läst sich hiemit befriedigen, stellet nur zur gnädigen Uiberlegung, daß mit sothanen kleinen Gehalt eine einzeln ledige Person, die nicht verschwenderisch sind darf, bei theueren Jahren gar nicht, bei besseren aber hart auszukommen habe, und daß 100 fr. für einen verheurathen Schullehrer, mit Weib und 5 Kindern unmöglich hinreichend seyen.
Er hat dahero angesonnen, nachdeme jedem Schullehrer nebst seinem Dienste auch ein ehrlicher Erwerb ohne Nachtheile desselben erlaubet ist, Ein Hochlöblich k. k. Landes Gubernium unterthänigst zu bitten Hochdasselbe geruhe allergnädigst zu gestatten, damit sein Weib einen hierorths nöttig habenden Handel mit Tabak, Semmel, und verschiedenen Spezerey, zu welch letzteren sich derselbe die nöthige k. kreisamtliche Bewilligung erwirken wird, von darum treiben können, um für die vielen Kinder eine Beihilfe auf Kleidung beizuschaffen; Und da er selbst von den Gemeind Ansassen mehr wie Sklaf dann Schullehrer behandelt wird, gefolgsam keinen seiner 4 Söhne zum Schuldienste anhalten, sondern für lateinischen Schulen, und in der Folge selbst dem Staate widmen will, bittet er fußfälligst für einen derselben Knaben auch nur das kleinste Stipendium allergnädigst anzugedeihen.

Markt Tracht am 2t May 1793
Unterthänigst ergebester
Jakob Joh. Gräf
Schullehrer