Pøípad výmìny unínského uèitele kvùli jeho neschopnosti hrát na novì poøízené varhany s pedálem. MZA fond B 14 kart. 1704 5.11.1805. Hochlöbliches Landesgubernium ! Die gehorsamst unterzeichnete Gemeinde bittet in aller Unterthänigkeit um die schon einmal angesuchte Verwechslung ihres Schullehrers, welchem die auch k. k. Oberaufsichts- Schulkommission seiner unzureichenden Fähigkeit und mindere Kenntnisse wegen die Unterhaltung eines Schulgehilfen anerkannte, welche Entscheidung aber wegen der Zeitherigen Theuerung - welche Unterhaltung eines Mannes unvermehrten Einkünften erswert - dahin zu verändern gehorsamst gebeten wurde: es woll bey dem Umstande, wo der Huniner Schullehrer seinen dasigen größere Pflichten nicht genug thun konnte - von hohen Behörde die gnädige Abmittlung dahin getroffen werden, daß damselben ein solcher Standort, wo er eher genüge leisten könnte, somit eine minder wichtige Schule zugewiesen, und nach Hunin ein solcher Lehrer aufgenommen werde, der die dortige Beträchtlichern und wichtigen Schul- und Kirchendienste vorzustehen und zu erfüllen im Stande wäre: Auf diese unterthänigste Bitte die Gemeinde Hunin und aller dahin eingeschulten Gemeinden geruhe Eine Hohe Landesstelle mit hohen Dekrete vom 18ten May l. J. No 8771/142 die Entscheidung dahin zu erlassen, daß - da der zur Uibersetzung nach Hunin in Stelle des dasigen Schullehrers erbetene Dorf Hradschaner Schulmann, dermal in dem Pfarrorte Ollschi angestellt sey - die Bitte der Gemeinde nicht stattfindenden keine die gehorsamst Unterzeichneten verehren das hohe Erkenntniß in jedem Betrachte mit schuldigsten Ehrfurcht; sie hoffen aber auch, daß da ihnen die hohe Behörde um so mehrere Rücksicht auf ihre Bitte nehmen werde, als sie bey den unzureichenden Kenntnissen ihres damaligen Schulmanns und dessen häußlichen Verhalten unmöglich das Wünschens würdige Zutrauen haben könnten. Sie bitten daher wiederholt, Ein Hochlöbl. Landesgubernium geruhe auf die Uibersetzung das damaligen Schullehrers Pokorny nach Raschau, und des dortigen Andreas Cžech, auf sie in jeden Betrachte ihr Zutrauen haben, nach Hunin, den gnädigsten Antrag zu machen. Hunin am 5. 9ber 1805 Unterthänigst gehorsamste Jan Loos Rychtarž huninsky +++ Tomass Prochaska Rychtaø jamsky +++ Paul Prochaska rochowsky rychtaø Kliment Budnik Pudmistr Welche ich unterzeichnete Lokal Kaplan für billig erkennen. Vinzenz Weseli Lokal Kaplan Die Gemeinde Hunin, daß ihr Schullehrer Pokorny, da er das Zutrauen der Gemeinde verlohren hat, mit einem anderen, allenfalls mit jenem von Raschow Andreas Cžech verwechselt werden möchte. 5.5.1806 Hoch Löbl. k. auch K. k. Mährisch- Schlesisches Landes Gubernium ! Endesgefertigte ist bereits 19 Jahren als Schullehrer in dem Orte Hunin der Herrschaft Graf Vinzenz Sereny. Durch 18 Jahren habe die Filial Kirche ein Orgel Positiv, von 1 Jahren hat der Herrn eine kleine Orgel mit Pedal solcher Kirche gegeben, und Gefertigte schon aus der Übung war, das Pedale gehörig zu tretten; Hindurch der Local Capelan Vinzenz Wessely auf Gefertigten einen Haß faste, auch sich unter die Gemeinde verwiklte, damit insgemein alle den Gefertigten suchen mächten zu vertreiben, Gefertigte suchte seine Beschwerde beim Hoch Löbl. Consistorio an Tag zu legen, so wurde ihme beschieden ein Tausch mit einem der das Pedale tritt zu machen Gefertigte hat bereits drey zur Probe und richtigen Tausch vorgestellt, worunter einer gut fundamentalisch war, auch dieser, noch minder die 2 andere durch zerscheiden Auslichten aufgenommen wurden, mit der Bemerkumg, Gefertigten zu behalten, aber dieselbe wegen der Cuinade des Local Capelans es nicht mehr aushalten kann. Dahero wird sein Hoch Löbl. k. und k. k. Landes Gubernium fußfälligst ums Bluth Christi gebethen, womit dem Local Capelan Vinzenz Wessely mächte Verständniß werden, damit er alle Tausch zu bringen nach Hinsicht music kündiger ohne Wiederspruch aufnehmen oder wenn den Gefertigten das Loos des Dableibens treffen solle, damit er die unmenschliche Verfolgung beiseitigen machte, und ihm Gefertigten alten Mann der mit 4 Kindern umgegeben sich sehet nicht mehr kranke, ein welches den geistlichen Stand wiederspricht. In trostvoller Erwartung eines gnädigen Bescheids ersterbet. Hunin den 5ten May 1806 gehomsamst unterthänigst Pranz Pokorny Schullehrer 16.5.1806 biskup guberniu Hochlöbliches Landes Gubernium! Uiber das bey der hohen Landesstelle uberreichte, anher mitgetheilte, in der Nebenlage rückfolgende Gesuch der Huniner Lokalie Gemeinde, um Verwechslung ihres Lehrers Franz Pokorny mit jenem von Raschau Andreas Cžech gebe ich mir die Ehre zu erwiedern, daß so sehr auch um weitere Mißhelligkeiten und Gelegenheiten bisheriger Unzufriedenheit der Huniner Gemeinde mit ihrem Lehrer abgehelfen es gut und räthlich wäre, denselben auf irgend eine andere Schule zu übersetzen, demnach diese von gedachter Gemeinde angebothene Gelegenheit nämlich die Verwechslung mit dem Raschauer Lehrer, nicht Platz finden könne; dem der Gehalt des Lehrers an der Raschauer Mittelschule beträgt in allen nicht mehr als 69 Fr. 32 Kr. jährlich, wovon der Huniner bisherige Lehrer mit Weib und Kindern nicht leben kann, - dann besteht die Schule in Raschau nur einem einzigen Zimmer, welches zum Unterricht der Jugend, und zugleich auch zur Wohnung des Lehrers bestimm ist, so daß der Lehrer wegen Mangel des Raumes auf dem Backofen schlafen muß, und hiemit die Frage entsteht, wenn Pokorny von Hunin dahin übergesetzet würde, wo er sich, Weib und Kinder ein Unternehmen finden könnte. Ich glaube demnach, da diese Strafe für Huniner Lehrer zu empfindlich und für seine Familie äußerst traurig wäre denselben an seiner Schule so lange zu belassen, bis eine andere Mittelschule in Erledigung kommen sollte, auf welcher derselbe für sich und und die seinigen das nöthige Unterkommen, und einen wenngleich kärglichen demnoch zur Noth zureichenden Gehalt finden dürfte. Brünn am 16. May 1806 Vinzenz Jos. Bischof von Brünn 6.7.1806 uèitel Rašov Ondøej Èech gubernátorovi Euer Hoch und Reichs Gräfliche Gnaden, Hoch und Wohlgeborner Herr Graf, Sr k. und k. k. Majestät erwählter Herr Guwerneur. Allein die Verlassenheit von allen gutten Freunden, giebt mir neuer Muth bei dero Hoch - Reichs - Gräflichen Gnaden, eine gnädige Unterstitzung fußfälligst zu suchen. Die hohe k. k. Gubernialverordnung von 9ten August v. J. hat folgenden Inhalt: daß der Huniner Schullehrer, bei nächster Gelegenheit auf eine Mittelschule verwechslet, und an dessen Stelle, ein des Orgelspielens kündiger Lehrer in Vorschalg gebracht werden solle. Da ich aber, als ein Filialschullehrer, bei der Brünner Gemeinde das Zutrauen, durch meinen Fleiß und gute Aufführung erworben habe, so untersage mich in tiefster Unterthänigkeit zu bitten, Euer Hoch - Reichs - Gräfliche Gnaden geruhen auf seine, zu dem brünner Hoschwürdigsten Konsistorium eingereichte Zeugnüsse, eine gnädige Rücksicht zu nehmen, und mir diese Verwechslung gnädigst zu erstatten. Der mich dieser Hohe Gnade Würdig zu machen, thätigst bestreben werde Sigl. Raschau den 6ten July 1806 Fußfälligst demüthigster Andreas Czech Filialschullehrer 16.10.1806 Hochlöbliches Landes Gubernium! Untern 10./30. May d. J. Zahl 7394 ware es einer hohen Landesstelle gefällig, aus Gelegenheit der von dem huniner Schullehrer Franz Pokorny wider den dortigen Lokalkaplan Vinzenz Wessely eingebrachten aus zur gutächtlichen Äußerung mitgetheilten, in Anschluße wider zurükfolgenden Beschwerden hieher den Auftrag zu machen, daß dieser Umstand ordenlich untersucht werde. Worauf man den Lomnitzer Distriktsschulenaufseher untern 4ten Juni und da sein erstatteter Bericht nicht erschöpfend war, später widerum untern 21ten August l. J. verordnet hat, auf den beklagten Huniner Seelsorger Wessely ad protocollum zu konstituiren, ob die eingegebenen Beschuldigungen würklich wahr sind, ob und auf welche Art der benannte Seelsorger in Hunin die Gemeinde wider den Schullehrer Pokorny aufwekte, oder ob, und wie er die mit anderen Schullehrern unternommene Dienstvertauschung zu hindern gesuchet habe. Auch diese letztere Verordnung hat der lomnitzer Distriktsschulenaufseher das Untersuchungsprotokoll am 2ten d. Mt. aufgenommen, aus welchen hervorgekommt, daß der Lokalkaplan den Lehrer in der Schulverwechslung gar nicht hinderlich gewesen sey, und da der Distriktsschulenaufseher zur Herstellung der nothwendigen Ruhe in Hunin, wel nicht allein der Lokalkaplan, sondern auch die dortige Gemeinde dem Schullehrer Franz Pokorny schon abgeneigt ist, selbst auf eine Verwechslung anträgt, so haben wie die Ehre über dieser Gegenstand einer hohen Landesstelle die geziemende Äußerung dahin zuerstatten, daß zur Beseitigung der Huniner Mißhelligkeiten räthlich wäre, bey Gelegenheit einer erledigenden dem Landesfürstlichen Patronat unterstehenden Mittelschule, an welcher Pokorny sein Weib, und Kinder doch ernähren könnte auf ihn Bedacht zu nehmen. Brünn den 16ten Okt. 1806. In Abwesenheit Ser Fürstlichen Gnaden des Herrn Bischof Karl Freyh. von Waldstätten 10.5.1808 biskup guberniu Hochlöbliches Landes Gubernium! Auf mehrmalige Bitte der Huniner Gemeinde, womit ihr Schullehrer Franz Pokorny, da er die in ihrer Lokalkirche mit dem Pedal versehene Orgel zu spielen im Stande ist, von dort entfernt, und ein anderer dieser Sache kündiger Lehrer daselbest angestellt werde, hat eine hohe Landesstelle gemäß Entschließung dat. 14. November, und praes. 6. Dezb. 1806 unter der Geschäftszahl 20501, um dort die allseitige Unzufriedenheit zu beendigen, verwendet, daß Franz Pokorny auf eine anderweitige Mittelschule, wo in der Kirche die Orgel mit dem Pedal nicht zuschlagen ist, übersetzt werde. Dieses wurde, ihm zu seiner Nachhaltung und Wissenschaft von hieraus bedeutet, weil sich aber in der Zwischenzeit keine erledigte Mittelschule ergeben hat, an welcher derselbe mit seinem Weib und Kindern sich hätte ernähren können, so wurde ihm gestattet, allefalls einen Kommutanten zu suchen, mit dem er seine Lehrstelle verwechseld könnte. Nachdem sich also der erwähnte Huniner Schulmann Pokorny nun mit dem Bogenauer Lehrer Franz Wodiera über die Verwechslung abgefunden hat, und beede die hohe Bestättigung dazu mittelst der anruhenden Bittschriften ansuchen, so gebe ich mir die Ehre einer hohen Landesstelle den Umstand dieser Dienstverwechselung, allwo von beeden Schulen der Religionsfond Patron ist, mit dem geziemenden Ersuchen anzuziehen die Kommutation des Hununer Lehrers nach Bogenau, und des Bogenauer nach Hunin zu begerhängen, weil dadurch die Huniner Gemeinde mit dem bogenauer Lehrer, der die alldort mit dem Pedal versehene Orgel gut spielen kann, befriediget werden, und der Huniner Lehrer Pokorny auch zu Bogenau das in der Kirche befindliche Positiv zu schlagen im Stande ist, das Unterkommen mit seinem Weib und Kindern finden kann. Nur muß ich hiebei noch anmerken, daß dem Huniner Lehrer 54 Fr. 31 Kr., und dem Bogenauer 53 Fr. 38 Kr. aus dem deutschen Schulfond jährlich zu beziehen angewiesen sind. Brünn den 10. März 1808 Vinzenz Jos. Bischof von Brünn ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Komutace kvùli varhannímu pedálu mezi kantory v Dlouhé Lhotì a Sulikovu. MZA B 14 kart. 1704, 10.9.1807 Hochlöbliches Landesgubernium ! Nachdem der Langlhoter Schullehrer Mathias Èižek die in der dortigen Lokalkirche befinliche mit einem Pedal versehene Orgel nicht spielen kann, und dadurch, daß nur die Orgel, und nicht auch das Pedal zu schlagen erfahren ist, sich manche Unannehmlichkeit bey der Gemeinde zusieht, der sulikower Lehrer Florian Müller aber, allwo sich eine Orgel in der Kirche ohne Pedal befindet solche zu Lang Lhotta mit dem Pedal spielen zu Stande ist, hingegen er zu Sulikow mit mancher Gemeindeindividuen wegen Personalhaß, obschon unschuldig, in Zukunft jedoch verträglich leben, und gut auskommen zu können sich nicht mehr getrauet, so sind obbenante zwey Schullehrer gesinnet, ihren Schuldienst nach Erlangung der hohen Erlaubniß mit einander zu vertauschen, um sich aus ihrer Kränkung und Verlegenheit zu retten, und die nöthige Ruhr zu verschaffen, weßwegen wird nicht nur die Bittschrift diezu zwey Schullehrer sammt Beitragen, sondern auch die gutächtliche Anzeige hierüber als Lettowitzer Distriktsschulafsehers einer hohen Landesstelle mit dem Gutachten zu überreichen die Ehre haben, womit bewilligt werden möchte, daß oberwähnte 2 Lehrer, da die Schule sowohl in Lang Lhotta als auch zu Sulikow dem Patronate des Religionsfond unterstehet, ihren Schuldienst mit einander verwechseln dürften. Brünn den 10. September 1807 In Abwesenheit Sr fürstlichen Gnade des Herrn Bischofs Karl Freyh. v. Waldstätten |