Zpìt


MZA B 14 kart. 1745, Malá Morávka, sesazení Dominika Riedigera

Hochlöbl. K. K. M. S. Landesgubernium!
Aus den mit hierämtlichenr ehrfurchtsvoller Zuschrift vom 25. Oktober v. J. Z. 772 nachgesuchten, dann vom k. k. M. S. Appellationsgerichte mittelst Nota vom 7. Dezember v. J. Z. 12 627 zur Ausfolgung bewilligten, und vom hiesigen Kriminalgerichte untern 13. Feb / 7. März l. J. Z. 492 anher gehangten Unterhaltungsakten über der Verbrechens des Betrugs beanzeigten Kleinmohrauer suspendirten Lehrer Dominik Riediger haben wir die Uibersetzung geschöpft, daß derselbe
1. zwar mit Aufhebung der Untersuchung aus Mangel an rechtlichen Beweisen der Haft entlassen, keines weges aber vom Verdachte freygesprochen worden sey.
2. daß er schon zweymahl wegen Winkelschreiberey in Untersuchung gewesen sey.
3. daß er dem mehrmaligen Aufforderungen sich zum Verhör zu stellen keine Folge geleistet, sondern mehrmal wochenlang füchtig gewesen, auch seinen Einwögenten entreicht sey, bis er endlich augehoben und gefanglich eingezogen wurde, welche beide Umstände den Verdacht noch vergrößern.
4. daß er nebst dem noch in dem Verdachte stehe, dem ungebildeten Landvolke schändliche Ideen über die Dank und Handlungsweise der hohen Angestellten beigebracht zuhaben.
Da er nebst allen diesen noch des Lasters der Trunkheit als überwiesen angesehen werden muß, wie er dem im Verhörsprotokolle angibt einen gewissen Brief an der Kläger auf Fremd Diktatur und im Rausche geschrieben zu haben, auch übrigens die Aussagen der beeideten Zeugen darauf hindeuten, so erscheint dieser Lehrer als ein sehr gefährlicher und unsittlicher Mensch, welcher um so weniger beim Schuldienste belassen werden kann, als ohnehin schon frühere Klagen über Seine Launigkeit vorliegen.
Das ehrfurchtsvoll gefertigte Konsistorium unterlegt sonach, die dießfällige Vorstellung ./. von Seite der goldensteiner Schuldistriktsaufsicht und die besprochenen Kriminalakten sub .//. der hohen Einsicht mit der Bitte, womit die gänzliche Absetzung des Dominik Riediger vom Schuldienste genehmigt werden wolle.
Gegeben im F. E. Konsistorium zu Ollmütz am 16. May 1838.
Johann Leopold Patermann, Domprobst und Präses